URHEBERRECHT TITELSCHUTZ
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Wenn Sie einmalig oder regelmäßig urheberrechtlich geschützte Werke erstellen (Bücher, Internetseiten, Zeitschriften, Filme, Fersehsendungen, Hörspiele usw.), so möchten Sie schon während der Produktionsphase sicher sein, dass der Titel Ihres Werkes nicht von einem Dritten verwendet wird.

Aktuelles Beispiel: Eine Filmproduktionsgesellschaft ließ Anfang 2006 den Filmtitel "Lissy und der wilde Kaiser" im Titelschutzanzeiger veröffentlichen, obwohl der Film voraussichtlich erst im Jahre 2007 in die Kinos kommt.

Der Schutz Ihres Titels beginnt üblicherweise mit der Benutzung des Titels, d.h. wenn mit Erscheinungsdatum bei Printmedien, mit Veröffentlichung eines Filmes, einer Internetseite - sofern es sich um ein "Werk" handelt - oder einer Computersoftware.

Mit einer Titelschutzanzeige genießt Ihr Werktitel jedoch schon vor Veröffentlichung Schutz, d.h. er darf von keinem Dritten verwendet werden.

Die Titelschutzanzeige muss, um wirksam zu sein, branchenüblich veröffentlicht werden. Dies geschieht durch Veröffentlich im Titelschutzanzeiger. Die Gebühren betragen derzeit 174,00 EUR für den ersten Titel. Werden mehrere Titel veröffentlicht, so kostet jeder weitere Titel 40,60 EUR.

Meine Kanzlei recherchiert, ob der Titel schon vorhanden ist, prüft die Schutzfähigkeit Ihres Werktitels und nimmt die Veröffentlichung im Titelschutzanzeiger vor. Die Leistungen können einzeln oder als Paket beauftragt werden. Das Honorar wird mit Ihnen vereinbart.

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