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            05.09.2010  08:41 Uhr

Markenservice

Markenanmeldung Markenüberwachung Recherche

 § Recherche
Bevor Sie ein Produkt unter einem bestimmten Namen bekannt machen und als Marke registieren, ist es unerläßlich zu prüfen, ob Sie diesen Namen uneingeschränkt benutzen dürfen. Sie wollen kein Geld in etwas investieren, dass Sie später nicht frei nutzen können.

Abhängig vom Einzelfall ist zu prüfen, ob identische oder ähnliche Marken bereits existieren und ob ein bestimmter Begriff überhaupt schutzfähig ist. Das gleiche gilt auch für Domainnamen.
Die Recherche kann unterschiedlich umfangreich sein. Hiernach richten sich auch die Kosten einer solchen Recherche. In jedem Falle sind diese erheblich geringer als die Durchführung eines Rechtsstreites.

§ Markenanmeldung
Sie erhalten eine ausführliche Beratung über den Ablauf der Markenregistrierung. Sämtliche Formalitäten werden für Sie übernommen. Am Ende erhalten Sie eine Urkunde über die registrierte Marke.

§ Markenüberwachung
Je nach Bedeutung der Marke für Sie kann es durchaus sinnvoll sein, eine regelmäßige oder punktuelle Überwachung Ihrer Markenrechte durchzuführen. Im Rahmen dieser Überwachung wird kontrolliert, ob unberechtigte Dritte Ihren Markennamen benutzen oder sogar selbst registrieren wollen. Eine solche Überwachung oder Kontrolle findet seitens des DPMA nicht statt. Auch diese Dienstleistung bieten wir Ihnen an.

§ Markenrechtliche Streitigkeiten

Wenn Sie bereits Inhaber einer Marke sind oder von einem solchen in Anspruch genommen werden, ist eine komepetente Beratung und Vertretung unerläßlich. Markenrechtliche Streitigkeiten werden vor Landgerichten mit Sonderzuständigkeit ausgetragen. Für Niedersachsen ist dies z.B. das Landgericht Braunschweig. Streitwerte von 100.000 EUR und mehr sind auch bei kaum bekannten Marken keine Ausnahme sondern eher die Regel. Zudem herrscht vor den Landgerichten "Anwaltszwang", d.h. Sie müssen sich dort anwaltlich vertreten lassen, während Sie sich z.B. in Verfahren vor dem Amtsgericht - außer in Familiensachen - selbst vertreten können.

§ Lizenzverträge
Sie wollen bestimmen, wer Ihren Markennamen nutzen darf und wieviel dafür von dem Lizenznehmer zu zahlen ist.
Dies wird in einem Lizenzvertrag geregelt.
 
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