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            14.03.2010  06:25 Uhr

Filesharing

  Raubkopierer sind Verbrecher

Haben Sie das schon mal gehört ? 

Die Musik- und die Filmindustrie läßt derzeit in unbekanntem Ausmaß Urheberrechtsverletzungen abmahnen unabhängig davon, ob Sie eine oder mehrere Titel, Filme oder Spiele in Tauschbörsen getauscht haben: man verlangt neben einer Unterlassungserklärung viel Geld von Ihnen.

Derzeit erhalten wir eine Vielzahl von Mandaten aus diesem Bereich. Es werden uns unter anderem Abmahnungen der Kanzleien Waldorf, Nümann + Lang, Schutt, Waetke, u+c, Rasch, Kornmeier, von Kenne & Partner, Graf von Westphalen, Auffenberg, Schulenberg, Negele, SKW Schwarz Rechtsanwälte, Simon und Partner, Saase & Partner, Schalast & Partner oder  Lihl Rechtsanwälte vorgelegt. Hierbei geht es nicht nur um Musik, sondern auch um PC-Spiele, Bilder und Filme. Insbesondere bei der Abmahnung von pornografischen Filmen - mit teils sehr illustren Titeln - scheuen die Abgemahnten den Gang zum Anwalt, selbst wenn sie sich nichts zu Schulden kommen lassen haben, unterschreiben die verlangte Unterlassungsklärung und zahlen.

Hiermit haben wir täglich zu tun. Deshalb sollten Sie unbedingt prüfen lassen, ob und auf was Sie sich einlassen. Unterschreiben Sie nicht ungeprüft eine vorbereitete Unterlassungserklärung oder verwenden eines der im Internet kursierenden Muster. Zahlen Sie nicht, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben.

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