| INKASSO | VERZICHTEN SIE NICHT AUF IHR GELD! |
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§ Die
Kosten für die außergerichtliche Mahnung, des Mahnverfahrens und
der Klage hat der Gegner zu tragen, wenn Ihre Forderung in voller Höhe
berechtigt ist. § Der Abwicklung ist bei uns sehr einfach: In den meisten Fällen reicht es, wenn Sie uns die unbezahlte Rechnung nebst Mahnung faxen. Es wird ein Forderungskonto erstellt und der Gegner erhält eine letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung. Sofern keine Zahlung erfolgt, bestimmen Sie, ob Sie den Anspruch weiterverfolgen wollen oder nicht. In letzterem Fall zahlen Sie lediglich eine geringe Pauschale. Ansonsten leisten Sie einen Vorschuß auf die Gerichtskosten (beim Mahnverfahren ab 18 EUR; beim Klageverfahren ab 75 EUR). Endet das Mahnverfahren erfolglos, zahlen Sie ebenfalls nur die geringe Pauschale, bei einem erfolglosen Klageverfahren bzw. erfolgloser Zwangsvollstreckung nur die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die ggf. angefallenen Gerichtsvollziehergebühren (ab ca. 20,00 EUR) § Nach
erfolgreicher Titulierung führen wir für Sie die Zwangsvollstreckung
durch. Denkbar sind verschiedene Maßnahmen, allen voran der Vollstreckungsauftrag
an den Gerichtsvollzieher, aber auch Pfändung von Arbeitseinkommen,
Konten oder Forderungen. Je mehr Sie über Ihren Schuldner wissen, umso
vielversprechender ist der Erfolg der Vollstreckungsmaßnahmen. |