INKASSO VERZICHTEN SIE NICHT AUF IHR GELD!



Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht

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§ Unser Inkassoverfahren dient dazu, auf kostengünstige und effektive Weise bestehende Forderungen vom Schuldner beizutreiben. Dies geschieht außergerichtlich durch anwaltliche Mahnungen, bei erfolgter Mahnung durch ein Mahnverfahren und / oder Klage.

§ Die Kosten für die außergerichtliche Mahnung, des Mahnverfahrens und der Klage hat der Gegner zu tragen, wenn Ihre Forderung in voller Höhe berechtigt ist.
Es kommt jedoch vor, dass der Gegner gar nicht in der Lage ist Ihre Forderung und die Rechtsanwaltsgebühren zu bezahlen. Für diesen Fall vereinbaren wir mit Ihnen ein geringes Pauschalhonorar, um Ihr Kostenrisiko zu minimieren.


§ Durch Einsatz moderner EDV können in meiner Kanzlei bis zu 200 Forderungen pro Woche bearbeitet werden. Dank des automatisierten Mahnverfahrens bei den Zentralen Mahngerichten ist eine wesentlich schnellere Durchsetzung Ihrer Ansprüche möglich geworden.

§ Der Abwicklung ist bei uns sehr einfach: In den meisten Fällen reicht es, wenn Sie uns die unbezahlte Rechnung nebst Mahnung faxen. Es wird ein Forderungskonto erstellt und der Gegner erhält eine letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung. Sofern keine Zahlung erfolgt, bestimmen Sie, ob Sie den Anspruch weiterverfolgen wollen oder nicht. In letzterem Fall zahlen Sie lediglich eine geringe Pauschale. Ansonsten leisten Sie einen Vorschuß auf die Gerichtskosten (beim Mahnverfahren ab 18 EUR; beim Klageverfahren ab 75 EUR). Endet das Mahnverfahren erfolglos, zahlen Sie ebenfalls nur die geringe Pauschale, bei einem erfolglosen Klageverfahren bzw. erfolgloser Zwangsvollstreckung nur die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die ggf. angefallenen Gerichtsvollziehergebühren (ab ca. 20,00 EUR)

§ Nach erfolgreicher Titulierung führen wir für Sie die Zwangsvollstreckung durch. Denkbar sind verschiedene Maßnahmen, allen voran der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher, aber auch Pfändung von Arbeitseinkommen, Konten oder Forderungen. Je mehr Sie über Ihren Schuldner wissen, umso vielversprechender ist der Erfolg der Vollstreckungsmaßnahmen.

Erkundigen Sie sich unverbindlich nach unseren Gebühren.