TIPPS FORDERUNGSAUSFÄLLE VERMEIDEN

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Vorsorgen statt Mahnen

Ein gefülltes Auftragsbuch ist eine erfreuliche Sache. Es wird allerdings unangenehm, wenn die Liquidität des eigenen Betriebes durch Forderungsausfälle vermindert wird. Viele Unternehmen in Deutschland machen derzeit die Erfahrung, dass die Einnahmen trotz guter Auftragslage sinken. Es gilt daher vorzusorgen und insbesondere bei großen Aufträgen den Kunden genauer unter die Lupe zu nehmen.

1. Am besten schriftlich!
Ein klares, schlüssiges Vertragswerk zumindest aber Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Erbringung einer Leistung - Leistungsvolumen, Spezifikation von Leistung und Bewährleistungsfristen, Pflichtenheft und vor allem die genaue Festlegung der Zahlungsmodalitäten (Zahlungsfristen, Zwischenzahlungen bei Zeitverzögerungen, Zahlungsweise, etc.) - schafft auf beiden Seiten ein Vertrauensverhältnis und sichert gegen spätere Zahlungsverzögerungen wegen Streites über die Modalitäten ab.

2. Ist Ihr Vertragspartner liquide?
Prüfen Sie die Bonität ihres Kunden. Besteht Anlaß zu der Befürchtung, dass Liquiditätsschwierigkeiten oder gar zahlungsunfähig eintritt, verlangen Sie eine angemessene Vorleistung oder notfalls Absicherung durch Bürgschaften.

3. Wer ist ihr Vertragspartner?
Prüfen Sie, ob die Firmendaten und insbesondere die Vertretungsverhältnisse korrekt sind.

4. Transparenz
Legen Sie eindeutige Zahlungs- und Lieferfristen fest. Ertellen Sie zeitnahe Rechnungen und verlangen Sie ggf. Zwischenzahlungen, wenn die Bearbeitung des Projektes länger dauert, insbesondere, wenn der Kunde nicht genügend mitarbeitet.

5. Konsequenz
Setzen Sie möglichst kurze Zahlungsfristen. Überwachen Sie ihre Zahlungseingänge und reagieren Sie schnell auf Zahlungsverzüge. Im Zweifelsfall kann es ratsam sein, dass eines Zahlungsaufschubes eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen, wobei die erste Rate stets sofort fällig wird. Auch hier auf Ratenzahlungseinhaltung achten.

6. Mahnwesen
Bei Zahlungsverzug konseqent und zeitnah mahnen, kurze Zahlungsfristen setzen. Die Mahnungen sollten zunächst freundlich aber bestimmt formuliert sein.

7. Forderungsinkasso
Zahlt der Vertragspartner nicht, sollten Sie schnell überprüfen lassen, ob und wie Ihre Forderung durchsetzbar ist. In manchen Fällen reicht ein anwaltliches Mahnschreiben, oft ist aber auch ein Mahnbescheid oder gar eine Klage erforderlich. Hierfür ist der Gang zum Rechtsanwalt i.d.R. erforderlich.
Auch Inkassounternehmen treiben Forderungen für Sie ein, verlangen jedoch entweder einen Anteil der Forderung oder erhebliche Gebühren, während der Rechtsanwalt an die meist niedrigeren RVG-Gebühren gebunden ist oder eine günstige Honorarvereinbarung mit Ihnen vereinbaren kan. Vor den meisten deutschen Gerichten - insbesondere auch in Oldenburg - sind Inkassokosten, die über die üblichen RA-Gebühren hinausgehen, nicht erstattungsfähig und schon gar nicht zusätzlich geltend zu machen.

Wenn Sie Fragen zum Forderungseinzug, zur Vertragsgestaltung oder zu Problemen bei der Auftragsabwicklung haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit der Kanzlei auf.