RECHT DER NEUEN MEDIEN ALLGEMEINES

Das "Internetrecht".
Dieser in den letzten Jahren neu erwachsene Rechtszweig bereitet in der Praxis oft Probleme, da viele rechtliche Streitigkeiten entweder noch nicht "höchstrichterlich" entschieden sind, oder weil die Rechtsprechung uneinheitlich ist.

Der Gesetzgeber hat sich bereits mit dem Thema "elektronischer Handel" beschäftigt und am 01.01.2002 ist die sog. "Schuldrechtsreform" in Kraft getreten.

Das Schuldrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Hier tauchen nun erstmals Regelungen auf, die den elektronischen Rechtsverkehr betreffen und vorher z.B. im Fernabsatzgesetz geregelt waren oder im Teledienstegesetz geregelt sind. Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten neue BGB-Vorschriften, die vorher im AGB-Gesetz geregelt waren, als Anbieter haben Sie eine Vielzahl von Informations- und Hinweispflichten, auf deren Einhaltung nicht nur der Staat sondern auch Ihre Konkurrenz achtet.