Das
"Internetrecht".
Dieser
in den letzten Jahren neu erwachsene Rechtszweig bereitet in der Praxis
oft Probleme, da viele rechtliche Streitigkeiten
entweder noch nicht "höchstrichterlich" entschieden
sind, oder weil die Rechtsprechung uneinheitlich ist.
Der
Gesetzgeber hat sich bereits mit dem Thema "elektronischer Handel" beschäftigt
und am 01.01.2002 ist die sog. "Schuldrechtsreform" in Kraft
getreten.
Das
Schuldrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Hier tauchen nun erstmals Regelungen auf, die den elektronischen
Rechtsverkehr betreffen und vorher z.B. im Fernabsatzgesetz geregelt
waren oder im Teledienstegesetz geregelt sind. Für die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten neue BGB-Vorschriften, die
vorher im AGB-Gesetz geregelt waren, als Anbieter haben Sie eine Vielzahl
von Informations- und Hinweispflichten, auf deren Einhaltung nicht nur
der Staat sondern auch Ihre Konkurrenz achtet.
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