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       07.02.2012  18:16 Uhr
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Widerrufsbelehrung ab 11.06.2010 - 0.00 Uhr

Eingestellt am 02.06.2010

Ob der Gesetzgeber sich das richtig überlegt hat ? Am 11.6.2010 tritt das neue amtliche Muster der Widerrufsbelehrung im Fernabsatz in Kraft. Und zwar genau am 11.06.2010, nicht vorher, nicht später...

Das wird Langschläfer nicht freuen, denn genau genommen muss die neue Widerrufsbelehrung gem. Anlage 1 zu Art. 246 § 2 EGBGB ab dem 11.06.2010 um 0.00 Uhr verwendet werden, Nicht früher und nicht später. Eine Übergangsregelung gibt es nicht.

Weitere Stolperfalle: Wenn Sie - insbesondere als Ebay-Händler - schon einmal wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt wurden und eine Unterlassu ngserklärung abgegeben haben dann müssen Sie diese kündigen, bevor Sie das neue Muster verwenden! Ansonsten müssen Sie damit rechnen, dass der Abmahner die versprochene Vertragsstrafe verlangt.

Sie können das gesetzliche Muster der Widerrufsbelehrung hier abrufen. Jedoch müssen Sie je nach Art Ihres Unternehmens zahlreiche Änderungen, Streichungen oder Ergänzungen vornehmen.

Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Teilen Sie uns einfach per E-Mail mit, wo wir Ihren Ebay - oder Onlineshop finden, und Sie erhalten eine individuell gestaltete Widerrufsbelehrung für nur 49,00 EUR inkl. Umsatzsteuer. Dieses Angebot gilt nur bis zum 7.6.2010 !

Um auch künftig auf Gesetzesänderungen oder Neuerungen in der Rechtssprechung vorbereitet zu sein, empfehlen wir unsere AGB-Flatrate. So werden Sie ein ganzes Jahr lang über diese Änderungen informiert und erhalten Formulierungsvorschläge. Wenn Sie die AGB-Flatrate bis zum 07.06.2010 buchen, ist Sie Ihre individuelle Widerrufsbelehrung inklusive.

 



 

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