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Wer wird Millionär - Günther Jauch gewinnt beim BGH

Eingestellt am 26.08.2009

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dem Moderator der RTL-Sendung "Wer wird Millionär" eine Vergütung von dem Herausgeber einer Rätselzeitung zusteht, wenn sein Foto dort als Titelbild veröffentlicht wird, ohne dass ein redaktioneller Inhalt vorliegt.

Auf dem Rätselheft war Günther Jauch mit der Unterschrift "Günther Jauch zeigt mit ‚Wer wird Millionär?" wie spannend Quiz sein kann" abgebildet. In dem Heft selbst befand sich allerdings kein Artikel über Günther Jauch. Hieraus schließt der BGH zu Rechte, dass es dem Verlag nur darum ging, mit dem Bild die Auflage zu erhöhen. In einem solchen Fall überwiege das Persönlichkeitsrecht des Prominenten gegenüber der Pressefreiheit. Zuvor hatten das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg die Klage des Moderators abgewiesen. Nun muss das OLG über die Höhe der Vergütung entscheiden.



 

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