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Wenn der Kunde den Webdesigner nicht bezahlt
F: Ich bin Webdesigner und mein Kunde weigert sich aus fadenscheinigen Gründen zu zahlen. Was habe ich falsch gemacht ?
A: Das Hauptproblem sind oft unzureichende oder gar fehlende Webdesign-Verträge. Der Webdesigner hat in der Regel das Problem, dass seine Leistung nicht messbar und anfassbar ist. Der Kunde hatte andere Vorstellungen von seiner Internetseite und zerreißt alle Entwürfe in der Luft oder er versucht auf durch Mängelrügen den Preis zu drücken oder das Zahlungsziel in nächste Jahrhundert zu verlegen. Der Fantasie sind da kaum Grenzen gesetzt.
Hier hilft nur eins: soviel wie möglich vertraglich Regeln und zwar bevor der Webdesigner sich an seinen Rechner setzt. Selbst wenn der Kunde dann noch die Zahlung verweigert, hat der Designer es vor Gericht sehr viel leichter, seine Ansprüche durchzusetzen.
Bei fast allen Projekten lohnt es sich, einen rechtswirksamen Vertrag durch einen Anwalt "desginen" zu lassen.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte, die zu regeln sind. Diese Aufzählung ist allerdings längst nicht abschließend.
- Termine (einer der Hauptstreitpunkte). Wer hat wann was zu liefern und was passiert, wenn das nicht geschieht ?
- Fälligkeiten Wann sind Vorauszahlungen, Zwischenzahlungen und Endzahlungen zu leisten?
- Abnahme Wann und wie muß der Kunde die Leistungen abnehmen und was passiert, wenn er sich weigert oder nicht reagiert`?
- Mitwirkung Welche Pflichten hat der Kunde. Was kann und muss er zu dem Projekt beisteuern und was passiert, wenn er sich nur zurücklehnt
- Rechte Dritter Der Kunde stellt Bilder oder Texte zur Verfügung, die er sich munter im Internet zusammengeklaut hat. Auf einmal erhalten Sie unfreundliche Schreiben von Anwälten
- Nutzungsrechte (hier wird es richtig unspaßig) Der Kunde glaubt, er ist nun Eigentümer von allem möglichen geworden und Ihre Grafiken und Designs finden sich auf allen Internetseiten seiner Freunde und Bekannten rund um den Globus
- Hosting Der Kunde möchte seine Internetseite von Ihnen hosten lassen. Sie sind so nett und registrieren die Domain auf Ihren Namen und haben plötzlich eine Abmahnung von Firma XY im Haus, die Rechte an der Domain geltend macht. Ups!
- Honorar Ein böser Fehler, kein Honorar zu vereinbaren. Wollen Sie sich darauf verlassen, dass der Kunde Sie freiwillig nach dem AGD-Tarif bezahlt ? Oder dass ein Richter beim Amtsgericht sich die Mühe macht sich mit Designtarifverträgen zu beschäftigen oder schlimmenstfalls für Sie entscheidet, was eine "angemessene" Vergütung ist ?
- Umfang der Leistung Darfs noch ein bißchen mehr sein? Selbstverständlich erwartet der Kunde, dass Sie die Bilder für seine Internetseite kostenlos anfertigen, auch wenn Sie dafür eigens einen Profifotografen engagiert haben.Eigentlich müßte das Kunde zahlen, wenn Sie nicht gerade pauschal vereinbart haben, dass Sie dem Kunden eine Internetseite zum Pauschalpreis mit allem Zipp und Zapp zusammenstricken oder noch schlimmer wenn dazu gar nichts vereinbart wurde.
- Zahlungsverzug Der Kunde ist ja richtig froh über seine Internetseite, die wahnsinnig gut läuft. Aber er möchte das leicht verdiente Geld lieber für Luxus ausgeben als für Ihre Leistungen. Schließlich hat er ja schon den größten Teil Ihrer Leistungen erhalten. Und das Sie ihm ja auch schon die Nutzungsrechte eingeräumt haben, können Sie ihm nicht gleich den Saft abdrehen
- Eigenwerbung Wie gesagt: Ihre Internetseite kommt gut bei den Kunden Ihres Kunden an. Aber was haben Sie davon, wenn niemand davon erfährt, dass Sie der ausführende Künstler waren? Nachträglich wird der Kunde Ihnen keine Eigenwerbung mehr gestatten.
- Haftung Nun wirds haarig: Der Kunde kommt immer erst am letzten Tag mit seinen Wünschen rüber und Sie können den Fertigstellungstermin nicht halten. Ihr Rechner, nein, Ihr ganzes Büro ist explodiert, weil ihr Nachbar die Feuerwerkskörper drinnen gezündet hat und Sie können nun nicht weiterarbeiten. Dem Kunden war es aber wichtig, dass er seinen Onlineshop mit Valentinstagskitsch am 1. Februar online hat. Nun sind ihm Zigtausende Kunden abgesprungen und doch zum Blumenladen gerannt. Ach ja und der chinesische Exporteur wartet auch noch auf seine Kohle für die 3 Millionen bestellten "Valentinstag 2011"-Karten... Nun bittet der Kunde Sie zur Kasse.
Es muss nicht immer der Supergau eintreten, aber allein die ersten vier Punkte sind bei fast jedem Webdesignauftrag problematisch. Spätestens, wenn die erste Euphorie vorbei ist und der Kunde plötzlich Forderungen stellt, die Sie nicht erfüllen können oder wollen, sind Sie auf einen guten Vertrag angewiesen. Die Erstellung ist billiger als ewig dem Geld hinterherzulaufen.

