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Wenn Anwälte nichts zu tun haben

Eingestellt am 17.02.2011

Prozeß gegen Abmahnungs-Betrüger in Osnabrück beginnt.

Insgesamt 6 Angeklagte haben sich ab heute beim Landgericht Osnabrück wegen Betrugs zu verantworten. Der 53-jährige Münchner Anwalt Bernhard S. soll als Bevollmächtigter der Angeklagten Abmahnungen wegen angeblich unverlangt versandter Werbe-E-Mails an fast hundert Firmen verschickt haben. Tatsächlich aber stammten die Werbe-E-Mails und E-Cards nicht von den abgemahnten Firmen, sondern von eigens von den Angeklagten zu diesem Zweck gegründeten Firmen. 

Die E-Mails sollen anschließend so verändert worden sein, dass der Eindruck entstehen mußte, die stammten von den abgemahnten Firmen.

Einer der angeblichen Mandanten des Rechtsanwalts S. ist Michael B., der bereits in der Vergangenheit im Zusammenhang mit sogenannten Abofallen im Internet aufgefallen ist.

Mit den Abmahnungen verlangte der Rechtsanwalt S., der von Anfang eingeweiht gewesen sein soll, seine Abmahn-Gebühren als Kosten der Rechtsverfolgung. Diese soll er anschließend mit seinem vermeintlichen Mandanten geteilt haben. Die Vorwürfe werden von S. bestritten.

Einer der Abgemahnten war die Stadt Osnabrück, die Strafanzeige stellte. Der Gesamtschaden soll etwa 50.000 EUR betragen.

 



 

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