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            05.09.2010  08:32 Uhr

Übersicht: FAQ»

Was kostet der Bilderklau im Internet

Der im Internet grassierende Bilderklau (salopp ausgedrückt) kann ein sehr teures Vergnügen werden. Juristisch ausgedrückt geht es um Rechtsverletzungen durch Vervielfäligtung und/oder Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke. Das können selsbt erstellte Grafiken ebenso sein, wie Fotografien. Letztere sind ausdrücklich über § 72 UrhG geschützt und es kommt  - entgegen landläufiger Ansichten - nicht darauf an, ob es sich um billige Schnappschüsse oder Kunstfotografien handelt.

Der Urheber oder der Inhaber der Nutzungsrechte hat das Recht zu bestimmen ob, wo und von wem seine Werke verwendet werden. Wird dieses Recht verletzt, so stehen ihm eine ganze Palette von Ansprüchen zu, wie z.B. Schadensersatz, Aufwendungsersatz (Anwaltskosten für Abmahnung), Auskunft, Beseitigung etc.

Die Berechnung des Schadensersatzes ist freilich schwierig. Hauptfall der drei gängigen Berechnungsmethoden ist die sogenannte Lizenzanalogie. Diese verkörpert den Betrag, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Teilweise werden hierzu die Honorartabellen der Mittelstandgemeinschaft für Fotomarketing (MFM) herangezogen, die aber rechtlich nicht bindend sind, aber eine vernünftige Empfehlung darstellen und von einem großen Teil der Gerichte zum Maßstab genommen werden.

Die Höhe hängt von Nutzungsart, -umfang und -dauer sowie teilweise auch von der Größe des Bildes ab.

Hier ein paar Beispiele auis der Rechttsprechung für zu zahlende Schadensersatzbeträge (Lizenzanalogie):

- OLG Hamburg : 100,00 EUR je Bild zzgl. 100,00 EUR Verletzerzuschlag (für Unterlassung des Urheberhinweises)

- OLG Düsseldorf:  435,00 EUR je BIld  zzgl. 435,00 EUR Verletzerzuschlag

- AG Köln: 450,00 EUR je BIld

- LG Düsseldorf: 100,00 EUR je Bild zzgl. 50 EUR bei Mehrfachverwendung zzgl. 100 EUR Verletzerzuschlag

- LG Düsseldorf: 2.800,00 EUR + 100% Verletzerzuschlag

-  LG Hamburg 150,00 EUR je Bild inkl. Verletzerzuschlag

- LG Oldenburg: 150,00 EUR je Bild

- OLG Brankdenburg 40,00 EUR je BIld (bei privater Nutzung)

- LG München 450,00 - 1.100,00 EUR je Bild zzgl. 450,00 - 1.100,00 EUR Verletzerzuschlag je Bild.

 

Für die jeweiligen Abmahnungen wird regelmäßig die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren verlangt. Diese bemessen sich in der Regel nach dem Steitwert. So fallen bei einem Streitwert von 10.000 EUR ca. 651 EUR netto an, bei 50.000 EUR ca. 1.400,00 EUR netto.

Die Gerichte müssen letztlich darüber entscheiden, welcher Streitwert angemessen ist. Hier ein paar Beispiele:

LG Köln: 6.000 EUR je Bild

AG Hamburg: 10.000 EUR für das erste, 3.000 EUR für jedes weitere Bild

KG Berlin: 10.000 EUR (ein Bild)

LG Düsseldorf: 2.000 EUR je Bild (bei 5 Bildern)

LG Oldenburg: 5.000 - 10.000 EUR inges.

LG München: 5.100 EUR (ein Bild im einstweiligen Verfügungverfahren)

 

 

 

 



 

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