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            29.07.2010  22:57 Uhr

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Wann kostet eine Abmahnung nur 100 Euro

F: Stimmt es, dass für Abmahnungen künftig nur noch 100 Euro vom Anwalt verlangt werden können ?

A: Das trifft nur sehr bedingt zu. Die sogenannte "Bagatell-Regelung" findet sich in § 97a Urhebergesetz und gilt somit nur für urheberrechtliche Abmahnungen.

Desweiteren müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:

  • es ist die erste Abmahnung
  • in einem einfach gelagerten Fall
  • mit einer unerheblichen Rechtsverletzung
  • außerhalb des geschäftlichen Verkehrs

Was ein einfachgelagerter Fall ist, ist ebensowenig definiert, wie eine unerhebliche Rechtsverletzung. Hier ist die Phantasie der Gerichte gefragt. Der Gesetzgeber wollte unter anderem den oft überhöhten Gebührenforderungen von Anwälten bei Bagatellabmahnungen Einhalt gebieten, so zum Beispiel beim Bilderklau bei Ebay. Nach dem Gesetzeswortlaut ist § 97a Abs. 2 UrhG schon dann nicht mehr anwendbar, wenn zwei Bilder kopiert wurden. Auch für Filesharing-Abmahnungen ist noch keine eindeutigte Entscheidung getroffen worden. Es stellt sich hier die Frage, wenn nur ein Musiktitel verbreitet wurde, ob dies eine unerhebliche Rechtsverletzung ist.  Das LG Köln (Urteil vom 13.05.2009, Az. 28 O 889/08) hat jedenfalls festgestellt, dass 964 Audio-Dateien nicht unerheblich sind. Das leuchtet ein! Das OLG Brandenburg hat in dem klassischen Fall des Bilderklaus bei Ebay von §97a Gebrauch gemacht und die außergerichtlichen Anwaltskosten von 450 EUR auf 100 EUR reduziert (Urteil v. 3.2.09, Az. 6 U 58/08)



 

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