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            29.07.2010  22:58 Uhr

Übersicht: Forderungsmanagement»

Verzichten Sie nicht auf Ihr Geld

§ Unser Inkassoverfahren dient dazu, auf kostengünstige und effektive Weise bestehende Forderungen vom Schuldner beizutreiben. Dies geschieht außergerichtlich durch anwaltliche Mahnungen, bei erfolgter Mahnung durch ein Mahnverfahren und / oder Klage.

§ Die Kosten für die außergerichtliche Mahnung, des Mahnverfahrens und der Klage hat der Gegner zu tragen, wenn Ihre Forderung in voller Höhe berechtigt ist.
Es kommt jedoch vor, dass der Gegner gar nicht in der Lage ist Ihre Forderung und die Rechtsanwaltsgebühren zu bezahlen. Für diesen Fall vereinbaren wir mit Ihnen ein sehr geringes Pauschalhonorar, um Ihr Kostenrisiko zu minimieren.


§ Durch Einsatz moderner EDV können in meiner Kanzlei bis zu 200 Forderungen pro Woche bearbeitet werden. Dank des automatisierten Mahnverfahrens bei den Zentralen Mahngerichten ist eine wesentlich schnellere Durchsetzung Ihrer Ansprüche möglich geworden.

§ Der Abwicklung ist bei uns sehr einfach: In den meisten Fällen reicht es, wenn Sie uns die unbezahlte Rechnung nebst Mahnung faxen. Es wird ein Forderungskonto erstellt und der Gegner erhält eine letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung. Sofern keine Zahlung erfolgt, bestimmen Sie, ob Sie den Anspruch weiterverfolgen wollen oder nicht. In letzterem Fall zahlen Sie lediglich eine geringe Pauschale. Ansonsten leisten Sie einen Vorschuß auf die Gerichtskosten (beim Mahnverfahren ab 23 EUR; beim Klageverfahren ab 75 EUR). Endet das Mahnverfahren erfolglos, zahlen Sie ebenfalls nur die geringe Pauschale, bei einem erfolglosen Klageverfahren bzw. erfolgloser Zwangsvollstreckung nur die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die ggf. angefallenen Gerichtsvollziehergebühren (ab ca. 20,00 EUR)

§ Nach erfolgreicher Titulierung führen wir für Sie die Zwangsvollstreckung durch. Denkbar sind verschiedene Maßnahmen, allen voran der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher, aber auch Pfändung von Arbeitseinkommen, Konten oder Forderungen. Je mehr Sie über Ihren Schuldner wissen, umso vielversprechender ist der Erfolg der Vollstreckungsmaßnahmen.

§ Schuldner weg? In vielen Fällen können wir noch am selben Tag den "unbekannt verzogenen" Schuldner ermitteln. Hierzu nutzen wir ebenfalls modernste Recherchemöglichkeiten, die in fast allen Fällen 3 - 10 EURO an Auslagen je Recherche kosten. Ein gesondertes Honorar berechnen wir nicht.

§ Vielen Schuldnern bieten wir - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - auch eine angemessene Ratenzahlung an, die wir stets überwachen. Ohne Extra-Kosten für Sie.

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