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            29.07.2010  22:57 Uhr

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UrhG: Kopierschutz

Eingestellt am 30.07.2009

 

Neues Urheberrecht untersagt Umgehen von
Kopierschutz-maßnahmen


Seit dem 13.09.2003 gilt ein neues Urheberrecht.
Fortan ist es nicht mehr erlaubt, Kopierschutzmaßnahmen, z.B. bei CDs oder DVDs zu umgehen. Sie haben zwar nach wie vor das Recht, eine Privatkopie, zu Sicherungszwecken, zu erstellen.
Umgehen Sie dennoch den Kopierschutz, um eine, Kopie für den Privatgebrauch zu erstellen machen sie sich zwar nicht strafbar. Die Inhaber der Rechte können jedoch zivilrechtliche Ansprüche gegen Sie geltend machen.
Ebenfalls verboten nach dem neuen Gesetz ist das Kopieren von rechtswidrig hergestellten Kopien, wenn erkennbar ist, dass es sich um eine "Raubkopie" handelt (so z.B. bei urheberrechtlich geschützten Musikstücken, Kino- oder Videofilmen).
Schon das Herunterladen und damit die Speicherung auf einer Festplatte ist strafbar. Dies geschieht hauptsächlich in virtuellen Tauschbörsen.
Der Hersteller ist verpflichtet, auf einen bestehenden Kopierschutz hinzuweisen.



 

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