Übersicht: FAQ»
Unternehmereigenschaft
F: Ich bin privater Verkäuer bei Ebay, aber trotzdem wettbewerbsrechtlich abgemahnt worden. Ist das rechtens?
A: Ab wann ein Verkäufer als gewerblich einzustufen ist, wird höchst unterschiedlich beurteilt. Folgende Fakten können bei der Entscheidung herangezogen werden:
- Anzahl der Verkäufe/Bewertungen in einem bestimmten Zeitraum
- Erscheinungsbild der Auktionen
- Powerseller oder Ebay-Shop wurde eingerichtet
- Art der Artikel
- Mehrere gleichartige Artikel eingestellt
- Werden Waren ersteigert und gleich wieder versteigert ?
- Wird Gewährleistung oder Garantie angeboten ?
- Sind die Artikel neu oder gebraucht ?
- Werden viele Artkel gleichzeitig angeboten ?
Die Gerichte sehen das äußerst unterschiedlich. 50 Auktionen in einem halben Jahr können schon als gewerbliches Handeln angesehen werden; meist lassen die Gerichte die Frage nach einer konkreten Meßlatte offen.
