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            29.07.2010  22:50 Uhr

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Unternehmereigenschaft

F: Ich bin privater Verkäuer bei Ebay, aber trotzdem wettbewerbsrechtlich abgemahnt worden. Ist das rechtens?

A: Ab wann ein Verkäufer als gewerblich einzustufen ist, wird höchst unterschiedlich beurteilt. Folgende Fakten können bei der Entscheidung herangezogen werden:

  • Anzahl der Verkäufe/Bewertungen in einem bestimmten Zeitraum
  • Erscheinungsbild der Auktionen
  • Powerseller oder Ebay-Shop wurde eingerichtet
  • Art der Artikel
  • Mehrere gleichartige Artikel eingestellt
  • Werden Waren ersteigert und gleich wieder versteigert ?
  • Wird Gewährleistung oder Garantie angeboten ?
  • Sind die Artikel neu oder gebraucht ?
  • Werden viele Artkel gleichzeitig angeboten ?

Die Gerichte sehen das äußerst unterschiedlich. 50 Auktionen in einem halben Jahr können schon als gewerbliches Handeln angesehen werden; meist lassen die Gerichte die Frage nach einer konkreten Meßlatte offen.



 

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