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       19.05.2012  00:08 Uhr
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Tauschbörsen-Abmahner schalten Inkasso-Anwälte ein

Eingestellt am 05.10.2010

Wer die Schadensersatzforderungen der Abmahner nicht beglichen hat. muss mit Post vom Inkassounternehmen rechnen.

Sie haben eine Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg Schenk erhalten und die Geldforderung nicht beglichen? Dann könnte es sein, dass Sie demnächst von den Inkasso-Anwälten Haas und Kollegen bekommen. Auch andere Abmahner schalten z.T. Inkassounternehmen ein, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Wenn Sie nicht schon bei der Abmahnung ausdrücklich den Geldforderungen widersprochen haben, so sollte dies nach Erhalt des Inkassoschreibens geschehen.

 



 

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