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Schadensersatzforderung dapd Nachrichten GmbH

Eingestellt am 14.06.2011

Die dapd Nachrichten GmbH fordert für die Veröffentlichung von Nachrichten durch Dritte Schadensersatz.

Durch die Rechtsanwaltskanzlei ksp aus Hamburg macht die dapd Nachrichten GmbH Schadensersatzansprüche für die Veröffentlichung von Nachrichtenmeldungen im Internet geltend.

So fordert die Nachrichtenagentur für einen Artikel über einen Autounfall auf der Internetseite eines Ortsbürgervereins 600 EUR Schadensatz zzgl. Dokumentationskosten in Höhe von 95 EUR, sowie Verzugszinsen und Rechtsanwaltsgebühren. Der Ortsbürgerverein hatte den Artikel einer regionalen Zeitung mit deren Zustimmung zitiert, den die Nachrichtenagentur dapd verfasst haben soll.

Fraglich ist in solchen Fällen stets, ob an dem angegriffenen Text überhaupt Urheberrechte geltend gemacht werden können. Das hängt ganz davon ob, ob es sich um eine persönliche-geistige Schöpfung handelt. Bei Nachrichtenmeldungen verhält es sich jedoch oft so, dass lediglich Tatsachen aus Polizeiberichten wiedergegeben werden. Solche Meldungen genießen  zumindest nach Ansicht des LG Düsseldorf (Urteil vom 25.04.2007, Az. 12 O 194/06) keinen urheberrechtlichen Schutz.

Es ist daher stets im Einzelfall zu prüfen, ob eine Urheberrechtsverletzung überhaupt vorliegt. Danach ist zu prüfen, ob und welcher Höhe dem Urheber ein Schadensersatz zusteht.

 



 

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