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Sammelklage
F: Da es so viele Betroffene gibt, die von Firma Dxxxxxxx abgezockt wurden, möchte ich eine Sammelklage erheben. Wie geht das ?
A: In Deutschland gar nicht, auch wenn sich das Gerücht hartnäcktig hält. Sammelklagen also sind in Deutschland nicht zulässig. Jeder muss seine Ansprüche selbst darlegen und beweisen. Es gibt allerdings die sogenannte Streitgenossenschaft, aber nur wenn die Kläger aus dem selben tatsächlichen oder rechtlichten Grund berechtigt sind oder eine Rechtsgemeinschaftbilden (z.B. Ehepartner, die gemeinsam einen Darlehensvertrag unterschrieben haben).
Das Gericht kann aber in bestimmten Fällen entscheiden, ob es Verfahren miteinander verbindet. Dies wird bei Anlegerprozessen mti vielen Geschädigten ab und zu gemacht.
