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SUPERillu und illu der Frau verwechlsungsfähig
Eingestellt am 07.09.2009
Der A-Verlag darf unter dem Namen "illu der Frau" keine Zeitschriften mehr verbreiten und muss bereits gedruckte Exemplare vernichten und Schadensersatz leisten.
Geklagt hatte der Burda-Verlag, der sowohl den Begriff "SUPERillu" also auch das zugehörige Logo markenrechtlich geschützt hat. Es bestünde die Gefahr, dass die Konsumenten die Zeitschrift "illu der Frau" mit dem Produkt des B-Verlags verwechselten. Das Urteil ist jedoch noch nichts rechtskräftig (LG Magedeburg, Urt. vom 18.08.2009, Az. 7 O 234/09)
Die Zeitschrift SUPERillu erscheint im Burda-Verlag mit einer Auflage von knapp 450.000 Expemplaren bei einer Reichweite von über 3 Mio. Lesern. Quelle: superillu.de
