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Pflichtangaben in eMails
Eingestellt am 30.07.2009
Pflichtangaben in eMails
Seit dem 1.1.2007 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft. Es schreibt vor, dass in gewerblichen eMails bestimmte Pflichtangaben, die das Unternehmen identifizieren, gemacht werden müssen, z.B. in Form einer Signatur. Dies sind diejenigen Angaben, die bislang auch für Geschäftsbriefe auf Papier vorgeschrieben waren. Die Regelung betrifft alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen, aber wohl auch Kleingewerbetreibende, die zu entsprechenden Angaben gem. § 15b GewO verpflichtet sind. Die Angaben sind auf allen geschäftlichen Briefen zu machen, also z.B. Angebote, Bestellbestätigungen, Korrespondenz, usw. Anhand von Test-Bestellungen oder Angebotseinholungen können Dritte Verstöße feststellen und ggf. Abmahnungen aussprechen. Ob diese rechtswirksam sind, ist mangels entsprechender Entscheidungen noch nicht ganz klar, aber anzunehmen, wenn man die Rechtssprechung zur Anbieterkennzeichnung gem. TDG betrachtet.
