Home
Impressum
Datenschutz
Kontakt
Anfahrt
Facebook
       07.02.2012  18:39 Uhr
Facebook

Übersicht: News»

OLG Köln: AGB sind urheberrechtsfähig

Eingestellt am 26.08.2009

Allgemeine Geschäftsbedingungen können eine persönliche geistige Schöpfung darstellen und damit urheberrechtsfähig sein, wenn sie sich von gebräuchlichen juristischen Standardformulierungen abheben, es sei denn es wird hierdurch lediglich eine gesetzliche Regelung kurz und knapp wiedergegeben, so das OLG Köln in seiner Entscheidung.

Ein Unternehmen hatte die Allgemeinen Geschäftbedingungen eines anderen Unternehmens komplett kopiert und lediglich die Namen und Adressen ausgetauscht und wurde promt auf Unterlassung in Anspruch genommen. Die Gegenwehr des verklaten Unternehmen war jedoch ohne Erfolg. Die AGB waren sowiet individualiert, dass sie sich von "Standardtext" abhoben und somit als persönliche geistige Schöpfung eingestuft wurden.

Es ist beim Kopieren fremder Inhalte stets Vorsicht geboten, auch wenn es sich "nur" um AGB-Klauseln handelt.



 

Nach oben