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OLG Hamburg: Du sollst nicht stehlen
Eingestellt am 31.08.2011
Das OLG Hamburg über die unerlaubte Verwendung eines Musiksamples (OLG Hamburg, Urt. v. 17.08.2011, Az. 5 U 48/05)
Der Rechtstreit zwischen den Musikern der Gruppe Kraftwerk und Sabrina Setlur, bzw. deren Produzenten Moses Pelham und Thomas Haas dauert schon eine Weile an. Für den Titel nur mir hatte Pelham einen zwei-sekündigen Samples aus dem Titel "Metall auf Metall" der Gruppe Kraftwerk entnommen und in einer Schleife (Loop) verwendet. Für den Hiphop-Bereich eigentlich ein ganz normaler Vorgang. Allerdings auch nicht ganz ungefährlich, denn Urheber des Samples und Inhaber der Leistungsschutzrechte ist natürlich Kraftwerk. Und diese klagten gegen die Verwendung des Samples.
Pelham berief sich auf die sogenannte freie Benutzung. Sie ermöglicht die Benutzung eines Werkes ohne Zustimmung des Urhebers in einem neuen, selbstständigen Werk, sofern die persönlichen Züge des Originalwerkes verblassen und die des neuen Urhebers in den Vordergrund treten. Immerhin ist ja ein vollkommen neues Lied entstanden.
Die Sache ging bis zum Bundesgerichtshofs und wurde von dort wieder an das OLG Hamburg zurückverwiesen, mit der Maßgabe, dass das OLG klärt, ob tatsächlich eine freie Benutzung vorliegt oder nicht. Das OLG meint : nein! Pelham und Haas seien in der Lage gewesen, den Sample selbst einzuspielen. Zwei Sachverständige hätten schon 1997 mit Synthesizer, und Hammerschlägen auf Metallschubkarren und Zinkregale einen ähnlichen Sound hergestellt.
Die erneute Revision zum BGH wurde zugelassen, hier wird nun geklärt werden müssen, an welche Voraussetzungen die Möglichkeit des Selbsteinspielens eines Samples geknüpft ist.
Bild: © Rof van Melis / pixelio.de

