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OLG Dresden: Werbung mit Discount-Apotheke unzulässig
Eingestellt am 26.10.2011
Das OLG Dresen hat es auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Apotheker untersagt mit den Werbeslogans "Die preiswerte Apotheke" und "Discount-Apotheke" zu werben (OLG Dresden, Urt. v. 30.08.2011, Az. 14 U 651/11)
Diese Werbeslogans sind irreführend, da ein Großteil der von einer Apotheke angebotenen Medikamente preisgebunden ist. Diese Medikamente kosten in jeder Apotheke das gleiche. Der Kunde hat also - wie er aus den Werbeslogans schließen könnte - bei diesen Medikamenten keinen Preisvorteil gegenüber anderen Apotheken.
Bild © Andrea Damm / pixelio.de

