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OLG Celle: Werbung mit regulärem Ladenpreis ist wettbewerbswidrig
Eingestellt am 21.10.2009
Wer im Internet Waren anbietet darf nicht die Werbeaussage "regulärer Ladenpreis: x EUR " verwenden. Das Oberlandesgericht Celle nahm eine Irreführung des Verbrauchers an, da er nicht erkenne könne, ob es sich um eine unverbindlioche Preisempfehlung, um den Preis bei anderen Anbietern, um eine alten Preis oder eine Preisbindung handelt. (OLG Celle, Urteil v. 30.07.2009, Az. 13 U 77/09)

