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Neue Preishöchstgrenzen für Service-Nummern
Eingestellt am 02.03.2010
Seit dem 01.03.2010 beträgt die Preisobergrenze für Service-Nummer wie 0180 maximal 0,14 EUR aus dem Festnetz und 0,42 EUR aus dem Mobilfunknetz.
Dies regelt § 66d Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Dort heißt es nun :"Der Preis für Anrufe bei Service-Diensten darf aus den Festnetzen höchstens 0,14 Euro pro Minute oder 0,20 Euro pro Anruf und aus den Mobilfunknetzen höchstens 0,42 Euro pro Minute oder 0,60 Euro pro Anruf betragen, soweit nach Absatz 4 Satz 4 keine abweichenden Preise erhoben werden können. Die Abrechnung darf höchstens im 60-Sekunden-Takt erfolgen"
Gem. § 66 a TKG muss der Anbieter bei Abweichung von Festnetz und Mobilfunkpreisen auf diese und die Höchstgrenzen hingewiesen werden.
Weitere Höchstgrenzen gem. TKG:
Premium-Dienste (z.B. 0900) : max. 3,00 EUR/Min. höchstens 60 min.; 60 Sek.-Takt oder max. 30,00 EUR je Verbindung
Service-Nummern 0,14 EUR/Min. oder 0,20 EUR je Anruf (aus Mobilfunk max. 0,42 EUR/Min. oder 0,60 EUR/Anruf)

