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Massenabmahnung
F: Ich habe den Eindruck, dass meine Abmahnung von einem Massenabmahner stammt. Ab wann kann ich von einer Massenabmahnung ausgehen ?
A: Auch hier muss wieder die verhasste Juristen-Antwort "Kommt darauf an" folgen. Es gibt einige Kriterien, die eine Massenabmahnung ( juristisch = rechtsmißbräuchliche Abmahnung) als wahrscheinlich erscheinen lassen, im Zweifel aber nicht immer nachgewiesen werden können. Hier eine kurze, nicht abschließende Aufstellung:
- In vielen Internetforen finden Sie Leidensgenossen desselben Abmahners
- Die Schreiben sind offensichtlich aus Textbausteinen zusammengesetzt, Sachverhalte sind nicht konkret benannt oder passen nicht
- Die anwaltliche Abmahnung hat kein Aktenzeichen oder ein veraltetes Datum
- Es werden im Verhältnis zum Verstoß zu hohe Streitwerte angesetzt, gleichzeitig bietet man Ihnen einen scheinbar lukrativen Vergleich an
- Es ist keine Vollmacht beigefügt, nicht einmal in Kopie
- die vorgeworfenen Verstöße sind äußerst gering
- der Großteil der Abmahnung beschäftigt sich mit Aufwendungsersatz und Schadensersatz, der Verstoß wird nur kurz geschildert.
- der Abmahner tritt geschäftlich nicht oder nur in geringem Umfang in Erscheinung (Ebay Bewertung ansehen, oder bei Bewertungsportalen recherchieren)
- der Abmahner ist nur in einem kleinen Marktsegment tätig, mahnt aber großzügig alle möglichen Mitbewerber ab
Ob ein Rechtsmißbrauch vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Der Nachweis wird häufig schwerfallen. Die Tendenz geht jedoch dahin, dass die Gerichte einen Rechtsmißbrauch kritischer prüfen und häufiger von einem solchen ausgehen.

