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Mario Barth unterliegt in Wettbewerbssache
Eingestellt am 04.08.2011
Der Comedian Mario Barth musste eine Niederlage wegen des Spruchs "Nicht quatschen, MACHEN" beim Landgericht Düsseldorf einstecken. (LG Düsseldorf, Urteil v. 27.07.2011, Az. 2a O 72/11)
Der Berufsberliner Mario Barth, der unter seiner Düsseldorfer Adresse gegen einen T-Shirt-Händler auf Auskunft Schadensersatz wegen des Verkaufs von T-Shirts mit dem Spruch "Nicht quatschen, MACHEN" geklagt hatte, musste sich vom LG Düsseldorf bescheinigen lassen, dass dieser Spruch keine wetttbewerbliche Eigenart besitze und somit auch von anderen Anbietern auf T-Shirts gedruckt werden kann. Der Spruch sei eine zum "Allgemeingut gehörende Lebensweisheit", die auch schon vor der Verwendung durch Barth im deutschen Sprachgebrauch vorhanden war.
Allerdings stellte das Gericht fest, dass die konkrete Ausgestaltung des Barth'schen T-Shirts mit den verzierten Buchstaben - so wird z.B. das A in Quatschen als Leiter dargestellt - originell ist. Allerdings hatte die Beklagte eben nicht die Ausgestaltung nachgeahmt, sondern nur den Spruch übernommen.
Das Gericht weist auch darauf hin, dass Spruch im Kölner Dialekt "Nit quaake, maake" bereits 2005/2006 im Karneval und auf politischen Werbeplakaten Einzug gefunden hat.
Dann befindet das Gericht noch, dass Sprüche wie "Es gibt Reis, Baby" (Helge Schneider), "Die Ente bleibt draußen" (Loriot) oder "Nicht jeder Prinz kommt uffm Pferd" (Cindy aus Marzahn) im Gegensatz zum Spruch von Mario Barth nicht zu den allgemeinen Lebensweisheiten gehörten - diese wären zuvor nicht schon verwendet worden. Hierauf hatte sich Barth aber unter anderem berufen.
Schließlich gäbe es - so das Landgericht - mangels Verkehrsgeltung auch keine markenrechtlichen Ansprüche (Barth hatte diesen Spruch ebenso wie "Nichts reimt sich auf Uschi" als Wortmarke eintragen lassen - gegen beide Marken laufen Löschungsverfahren); auch nicht aus Werktitel, da ein T-Shirt kein Werk ist.

