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       07.02.2012  19:10 Uhr
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Makler müssen mit Abmahnung der Dr. Holz GmbH rechnen

Eingestellt am 07.01.2011

In letzter Zeit häufen sich Abmahnungen gegen Imobilienmakler, durch die Dr. Holz GmbH. Hierbei geht es um ein fehlerhaftes Impressum und fehlende oder falsche Datenschutzerklärungen.

Schon mehrfach wurden in der Kanzlei Abmahnungen der Firma Dr. Holz Nachf. Grundstücksentwicklungs- und Beteiligungs GmbH aus Wildeshausen vorgelegt. Die Abmahnungen erfolgen durch Rechtsanwalt Oliver Frank Schulz (handelnd unter JUTAX) aus Bremen.

Nach bisherigen Erkenntnissen geht es um Abmahnungen wegen fehlender oder falscher Angabe der Aufsichtsbehörde für Makler gem. § 34 c GewO i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG (Telemediengesetz), wegen fehlender Angabe der Handelsregister-Nummer oder des Registergerichts, der Umsatzsteuer-ID, sowie der  "verantwortlichen Stelle" gem. § 3 Abs. 7, 28 Abs. 4 S. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und fehlender Angaben über Art und Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten gem. § 13 TMG.

Mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wurd der Abgemahnte zugleich aufgefordert, Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von ca. 2.200 EUR zu zahlen, bei den neuen Abmahnungen wurde die Kostennote auf ca. 1.200 EUR reduziert.

Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Hieran besteht aus mehreren Gründen berechtigter Zweifel. Insbesondere sollte die Unterlassungserklärung nicht ohne weiteres abgegeben und schon gar nicht die verlangte Zahlung geleistet werden.

Lesen auch Update1 und Update2 zu dieser Nachricht.

Eine anwaltliche Prüfung der Abmahnung und der vorgeworfenen Verstöße ist dringend zu empfehlen.

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