Übersicht: News»
LG Schweinfurt: Entscheidung zum Internet-System-Vertrag
Eingestellt am 03.09.2010
Kündigungsfrist kann bei Internet-System-Verträgen nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt werden (LG Schweinfurt, Beschl. v. 09.07.2010 und 27.07.2010, Az. 24 S 42/10)
Die Internetagentur E. aus Düsseldorf klagte wieder einmal gegen einen Kunden, der einen 4-Jahres-Vertrag unterzeichnet hatte. In den AGB der Klägerin werden die Kündigungsrechte des Kunden eingeschränkt. Der beklagte Kunde kündigte den Vertrag jedoch einen Tag nach Abschluß des Vertrages.
Diese Kündigung war auch berechtigt, da die entsprechende Klausel in den Allgemeine Geschäftsbedingungen der Klägerin unwirksam sei. Die Internet-System-Verträge hätten durchaus Züge eines Dauerschuldverhältnisses. So entschied es erstinstazlich auch das Amtsgericht Kissingen.
Die Klägerin könne keine Vergütung verlangen, da sie in den zwei bis drei Tagen zwischen Vertragsabschluss und Kündigung keine Leistungserbringung schlüssig dargelegt habe.

