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LG München: Impressum bei Google Places
Eingestellt am 31.05.2011
Ein falsches Impressum im Google Places Profil ist wettbewerbswidrig (LG München, Beschl. v. 22.03.2011, Az. 17 HK 5636/11)
Wer im Internet in Verzeichnis oder Landkartendiensten wirbt, muß dafür sorgen, dass die dortigen Angaben aktuell sind und den tatsächlichen Geschäftsverhältnissen entsprechen. Dies gilt nicht nur, wie im vorliegenden Fall, für Google Places, sondern auch für andere Dienste, die Unternehmen die Möglichkeit zur Indexierung oder Auflistung bieten.
Im vorliegenden Fall war als Geschäftssitz der betroffenen Firma Starnberg in Google Places angegeben. Tatsächlich befand sich der Sitz der Firma in einem kleineren, etwa 6 km entfernten Ort. Dies stelle, so das Landgericht München, eine Irreführung über die geschäftlichen Verhältnisse gem. § 5 Abs. 1 UWG dar.

