Home
Impressum
Kontakt
Anfahrt
Newsletter
            29.07.2010  22:49 Uhr

Übersicht: News»

LG Köln: Republikaner dürfen nicht mit Horst Schlämmer werben

Eingestellt am 08.10.2009

Das LG Köln hat es der Partei "Die Republikaner" untersagt, den Namen der Kunstfigur "Horst Schlämmer" für die Wahlwerbung der Partei zu nutzen.

In einem Wahlvwerbespot nutzten die Republikaner die Popularität des Politikers" Horst Schlämmer, dem alter ego des Entertainers Hape Kerkeling aus und zitierten u.a. "Wählen Sie die Republikaner (…) Frei nach Horst Schlämmer: Schlechter als die anderen sind wir auch nicht".

Hape Kerkeling war diese Nutzung des Namens Horst Schlämmer nicht recht und erwirkte bei dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung, nachdem die Republikaner auf eine Abmahung des Anwalts von Kerkeling nicht reagiert hatten. (LG Köln, Beschl. v. 14.09.2009, Az. 28 O 646/09)

Zum Hintergrund: Die Republikaner sind eine rechtskonservative Partei, die 1983 in München gegründet wurde. Unter anderem fordert sie eine Streichung des Grundrechts auf Asyl und die Abschaffung der sogenannten Homo-Ehe.
Der Horst Schlämmer verkörpernde Hape Kerkeling lebt seit vielen Jahren mit seinem italienischen Lebensgefährten zusammen und ist Pate der "Aktion Courage" (Schule ohne Rassismus).



 

Nach oben