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LG Hamburg: Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen
Eingestellt am 07.09.2010
Das Landgericht Hamburg hat es Youtube verboten, bestimmte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten zu veröffentlichen (LG Hamburg, Urteil v. 03.09.2010).
Einige Nutzer hatten auf Youtube verschiedene Videos und Musiktitel der Künstlerin Sarah Brightman hochgeladen. Die Veröffentlichung wollte der Rechteinhaber Youtube verbieten lassen und erhielt Recht beim Landgericht Hamburg.
Auch Youtube hafte für die Urheberrechtsverletzungen und kann sich nicht darauf berufen, dass sie sich von den Nutzern versichern lasse, dass die Darbietungen frei von Rechten Dritter sind. Youtube habe sich die Inhalte zu Eigen gemacht und hätte sie entsprechend prüfen müssen. Nun haftet Youtube auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
(Quelle: Pressemitteilung des LG Hamburg vom 03.09.2010)

