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            05.09.2010  09:20 Uhr

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LG Hamburg: Seitenwechsel für Bushido

Eingestellt am 24.03.2010

Der Berliner Rapper Bushido  wurde vom Landgericht Hamburg wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt.

In letzter Zeit machte der Rapper Bushido nicht nur durch seine markigen Auftritte sondern auch durch eine große Masse von Abmahnungen wegen Verletzung seiner Urheberrechte durch Filesharing oder Markenverletzungen von sich reden.

Vor dem Hamburger Landgericht mußte er sich nun selbst wegen Urheberrechtsverletzungen verantworten. Der Vorwurf: Er habe habe in 13 Musiktiteln u.a. seines Albums „Von der Skyline zum Bordstein zurück“  Teile (sogenannte Loops") von Musikstücken der französischen Band "Dark Sanctuary" verwendet und seine Texte damit unterlegt. wie auch ein Gutachten bestätigt.
Das LG Hamburg sah in den Titels ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung. Der Rapper muss nun seine Verkäufe offenlegen und entsprechend Schadensersatz zahlen. Wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder der Bank "Dary Sanctuary" muss Bushido außerdem 63.000 EUR immateriellen Schadensersatz zahlen.

Wird das Urteil rechtskräftig, dann sind sein Album und zehn weitere Sampler, auf denen seine Songs veröffentlich wurden aus dem Verkehr zu ziehen.

 

 

 



 

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