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LG Hamburg: Internetcafe haftet für illegale Downloads
Eingestellt am 29.12.2010
Wer ein Internetcafe betreibt haftet auch für illegale Filesharing-Uploads seiner Kunden, wenn er keine Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat (LG Hamburg, Beschl. vom 25.11.2010, Az. 310 O 433/10)
Der Betreiber eines Internetcafés hat durch wirksame Sicherheitsmaßnahmen dafür zu sorgen, dass seine Kunden keine Tauschbörsen benutzen und hierüber Urheberrechtsverletzungen durch illegale Uploads begehen. Der Betreiber des Internetcafes habe z.B. durch Sperrung der betreffenden Ports dafür zu sorgen, dass die Tauschbörsen benutzt werden können.
Für das Verbreiten eines einizgen aktuellen Films hielt das Gericht übrigens einen Gegenstandswert von 10.000 EUR für angemessen.

