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            05.09.2010  09:06 Uhr

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LG Frankfurt: Twittern verboten

Eingestellt am 28.04.2010

Das Landgericht Frankfurt verbietet einem Twitterer die Schaltung von links auf geschäftsschädigende Äußerungen (LG Frankkfurt, Beschl. v. 20.04.2010, Az. 3-08 O 46/10)

In einer der ersten Rechtsstreits im Zusammenhang mit dem Messagingportal Twitter hatte das Landgericht Frankfurt über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung eines Unternehmens zu entscheiden, über das rufschädigende und unwahre Behauptungen verbreitet wurden. Ein Twitterer setzte Links auf solche "Tweets" und  machte sie sich nach Ansicht des Gerichts so selbst zu eigen. Dies wurde ihm nun vom Landgericht verboten. Streitwert immerhin 17.000 EUR.



 

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