Übersicht: News»
LG Braunschweig: Werbung mit Bauch-Killer wettbewerbswidrig
Eingestellt am 08.07.2010
Das LG Braunschweig untersagte einem Fitnessstudio, mit den Worten "Der Bauch-Killer" und "8,6 cm weniger Bauchumfang in nur vier Wochen" zu werben. LG Braunschweig, Beschl. v. 02.06.2010, (Az. 22 O 514/10)
Mit diesen Slogans bewarb das Studio einen sogenannten Bauch-Weg-Gürtel in Zeitungsanzeigen und im Internet. Ein Wettbewerbsverband erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen das Fitnessstudio. Durch die Werbung werde der Eindruck erweckt, es handele sich um eine sichere Methode in kurzer Zeit seinen Bauchumfang erheblich reduzieren. Über die Notwendigkeit eines zeitgleichen Ausdauertrainings werde allerdings nicht informiert. Das Landgericht folgte dieser Auffassung und untersagte diese Art der Werbung.
