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LG Bochum: Rücksendung in Originalverpackung wettbewerbswidrig
Eingestellt am 05.02.2010
Die Verwendung einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Käufer verpflichtet, Rücksendungen nur in der Originalverpackung vorzunehmen ist wettbewerbswidrig. (LG Bochum, Besch. v. 09.12.2009; Az. I-14 O 233/09)
Diese Entscheidung bestätigt nochmals die überwiegende Ansicht in der Rechtssprechung, dass dem Verbraucher keine unnötigen Hindernisse bei der Geltendmachung von Widerrufs- oder Gewährleistungsrechten in den Weg gestellt werden dürfen. Die Originalverpackung ist kein Teil des Produkts.
