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       18.05.2012  23:41 Uhr
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LG Berlin zur Anwendbarkeit der 100-Euro-Klausel

Eingestellt am 10.03.2011

Es liegt kein nur unerheblicher Urheberrechtsverstoß vor, wenn ein Kinofilm noch vor der Veröffentlichung auf DVD im Internet verbreitet wird (LG Berlin, Beschl. v. 03.03.2011, Az. 16 O 433/10).

Wieder einmal hatte ein Gericht darüber zu entscheiden, ob die sogenannte 100-Euro-Klausel, also der § 97 a Abs. 2 UrhG für Tauschbörsen Abmahnungen anwendbar ist. Nach dieser Vorschrift, sind die Kosten einer Abmahnung  in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 EUR begrenzt.

Das Landgericht Berlin schließt sich der Rechtsprechung des OLG Köln an und meint, dass eine unerhebliche Rechtsverletzung zumindest dann nicht vorliegt, wenn ein Film vor der relevanten Verwertunsphase (also vor Veröffentlichung auf DVD) über das Internet verbreitet wird.

Denkt man dieses Urteil weiter, so besteht also die Möglichkeit der Anwendung der 100-EUR-Klausel in den Fällen, in denen der DVD-Verkauf eines Kinofilms bereits begonnen hat. Das dürfte aber durchaus unterschiedlich gesehen werden.

 



 

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