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KG Berlin: Werbung mit dem besten Powerkurs aller Zeiten nicht irreführend
Eingestellt am 13.09.2010
Mit diesem Slogan darf für Fremdsprachenkurse geworben werden. (KG Berlin, Beschl. v. 03.08.2010, Az. 5 W 175/10)
Jeder weiß, dass Werbung meistens übertreibt. Daher liegt keine irreführung vor, wenn mit dem "besten Powerkurs" aller Zeiten geworben wird. Das Gericht sah den Slogan eines Verlags zwar als "grenzwertig" an, wies aber die sofortige Beschwerde gegen den abweisenden Beschluss des Landgerichts Berlin zurück.
Das Kammergericht führt hierzu aus : Wird ein Sprachkurs als "bester Powerkurs aller Zeiten“ beworben, stellt ist dies keine irreführende Spitzenstellungsbehauptung, da die Anpreisung als werbetypisch und reklamehaft erkennbar ist.
Und weiter: "Der Durchschnittsverbraucher kann aus der Kombination der beiden Superlative "der beste" und "aller Zeiten" die in dieser Anpreisung liegende reklamehafte Übertreibung erkennen"

