Home
Impressum
Datenschutz
Kontakt
Anfahrt
Facebook
       18.05.2012  23:38 Uhr
Facebook

Übersicht: News»

KG Berlin: Werbung mit dem besten Powerkurs aller Zeiten nicht irreführend

Eingestellt am 13.09.2010

Mit diesem Slogan darf  für Fremdsprachenkurse geworben werden. (KG Berlin, Beschl. v. 03.08.2010, Az. 5 W 175/10)

Jeder weiß, dass Werbung meistens übertreibt. Daher liegt keine irreführung vor, wenn mit dem "besten Powerkurs" aller Zeiten geworben wird. Das Gericht sah den Slogan eines Verlags zwar als "grenzwertig" an, wies aber die sofortige Beschwerde gegen den abweisenden Beschluss des Landgerichts Berlin zurück.

Das Kammergericht führt hierzu aus : Wird ein Sprachkurs als "bester Powerkurs aller Zeiten“ beworben, stellt ist dies keine irreführende Spitzenstellungsbehauptung, da die Anpreisung  als werbetypisch und reklamehaft erkennbar ist.
Und weiter: "Der Durchschnittsverbraucher kann aus der Kombination der beiden Superlative "der beste" und "aller Zeiten" die in dieser Anpreisung liegende reklamehafte Übertreibung erkennen"

 



 

Nach oben