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KG Berlin: Abmahnung mithilfe von Prozessfinanzierer rechtsmissbräuchlich

Eingestellt am 07.09.2010

Wer die Erteilung einer Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen durch einen Prozessfinanzier absichern läßt handelt rechtsmißbräuchlich (KG Berlin, Beschl. v. 03.08.2010, Az. 3 U 82/08)

Im zu entscheidenen Fall schaltete der Abmahner einen Prozessfinanzierer für die Verfolgung einer Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen ein. Dies ist jedoch nach Auffassung des Kammergerichts Berlin rechtsmißbräuchlich, weil der Abmahner damit jeglichem Kosten- und Verlustrisiko enthoben wurde und somit das eigene Gewinnerzielungsinteresse in den Vordergrund trat.

Die Entscheidung im Volltext finden Sie hier

 



 

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