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       18.05.2012  23:36 Uhr
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Übersicht: IT-Vertragsrecht»

IT-Vertragsrecht

Egal ob Softwarelizenzen, Software-Erstellungsverträge, Nutzungsbedingungen, Lizenzverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Kaufverträge - ein wirksamer Vertrag kann Sie vor vielen Risiken schützen (wie z.B. Schadensersatzforderungen, Haftung, Gewährleistung) bewahren.

Nur mit einem wirksamen Vertrag sichern Sie als Händler, Lizenzgeber oder Urheber Ihre Rechtsposition. Gerade im Internet-Recht sind die Vorschriften strenger, die Sensibilität der Verbraucher ist höher. Daher sollten Sie, bevor Sie "online" gehen Ihre Verträge und besonders Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ja Ihren gesamten Internetauftritt auf Korrekturbedarf prüfen lassen.

Bei Software-Erstellungsverträgen (IT-Verträgen) ist besondere Vorsicht geboten. Große Projekte verlangen eine intensive Prüfung und Vertragsgestaltung. Vom Lastenheft bis zum Pflegevertrag sind eine Vielzahl von Regelungen zu treffen: 

  • Wer haftet wofür?
  • Welche Nutzungsrechte werden eingeräumt und in welchem Umfang?
  • Was soll im Falle eines Change Request (Projektänderung) passieren?
  • Wie verläuft die Testphase?
  • Welche Mitwirkung ist vom Auftraggeber erforderlich?
  • Wie umfangreich muss die Dokumentation sein?
  • Was geschieht, wenn der Auftragnehmer nicht liefert oder nicht mehr liefern kann (ESCROW) ?

Ein erfolgreiches Projekt verlangt einen möglichst "wasserdichten" Vertrag. Mehr hierzu im Bereich Verträge.  

Mehr erfahren Sie im Bereich "Service" unter "IT-Verträge"



 

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