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            29.07.2010  22:45 Uhr

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Hamburger Brauch

F: Was ist der Hamburger Brauch ?

A: Ein Vertragsstrafeversprechen in einer Unterlassungserklärung, dass keinen bestimmten Wert benennt, sondern die Strafe zunächst in das Ermessen des Unterlassungsgläubigers (Abmahners) stellt. Erscheint die im Falle eines Verstoßes verlangte Vertragsstrafe zu hoch, so entscheidet ein Gericht darüber, welche Vertragssrafe angemessen ist.



 

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