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            29.07.2010  22:50 Uhr

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Frist bei Abmahnungen

F: Ich habe eine Abmahnung erhalten und soll binnen 5 Tagen reagieren. Ist diese Frist nicht zu kurz?

A: Es gibt keine starre Regelung, welche Frist angemessen ist. Dies ist nach dem Einzelfall zu beurteilen. In großen Wettbewerbssachen kann eine Frist von wenigen Stunden angemessen sein, bei kleineren Verstößen wäre sicherlich eine Woche angemessen. Das OLG Hamburg hielt in einer urheberrechtlichen Angelegenheit im Medienrecht eine Frist von 3 Stunden jedenfalls für zu kurz. Nach unseren Erfahrungen kann in eilbedürftigen Sachen durchaus eine Frist von 5 Tagen ausreichend sein.



 

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