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Finger weg vom King Of Pop

Eingestellt am 08.09.2009

Nach dem plötzlichen Tod von Michael Jackson erreichen nicht nur die Verkaufszahlen von CDs des Künstlers schwindelerregende Höhen, es werden auch jede Menge Souvenirs und Fan-Artikel verkauft. Dies ist jedoch gefährlich, denn es drohen Abmahnungen mit empfindlichen Schadensersatzforderungen. Die Exklusivrechte für den Vertrieb von Michael Jackson in Deutschland liegen bei einem einzigen Lizenznehmer, der Deutschrock Merchandise GmbH. Die Rechtekette reicht hierbei in die USA zurück. Wie wir erfahren haben, sind hierbei Fotos und Abblildungen von Michael Jackson, sein Künstlername, seine Unterschrift und auch die Bezeichnung "King Of Pop" marken- bzw. urheberrechtlich geschützt. In Deutschland erfolgt die Rechtevergabe an Deutschrock durch die Universal Music GmbH.

Teilweise hat der Hype dazu geführt, dass Privatleute und Unternehmer sich "Michael Jackson" als Wortmarke angemeldet haben. Man muss kein Hellseher sein, um vorherzusagen, wozu dies führen wird. Vertrauen ist gut, Anwalt ist besser. "Mal eben eine Marke anmelden" ist in höchstem Maße leichtsinnig.
 
Aus anwaltlicher Sicht kann zudem nur davon abgeraten werden, Michael Jackson-Produkte ohne entsprechende Lizenz in Umlauf zu bringen. Vertretbar wäre einzig der private Verkauf von neuen oder gebrauchten lizensierten Original-Produkten. Es mag Grenzfälle geben, wobei jedoch zuvor anwaltlicher Rat gefragt ist, was im Einzelfall sicher billiger ist, als eine Kamikaze-Markenanmeldung oder der Verkauf von selbstentworfenen Fanartikeln.



 

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