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File-Sharing: Kein Auskunftsanspruch
Eingestellt am 20.08.2009
OLG Oldenburg: Kein Auskunftsanspruch bei Heraufladen eines Musik-Albums
Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass es für den Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG nicht ausreicht, wenn nur ein Album zum Download angeboten wurde und dieses auch nicht in erheblichem Umfang von anderen Nutzern heruntergeladen wurde. Es sei hierdurch keine Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Maß festzustellen. Somit sei ein Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegenüber dem Provider zu verneinen. (OLG Oldenburg, Beschl. v. 01.12.2008, Az. 1 W 76/08)
