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Facebook: Allmedia gefällt das nicht mehr
Eingestellt am 09.02.2011
Abmahnung wegen "Gefällt mir"-Button verschickt.
Viele Unternehmen nutzen mittlerweile die Möglichkeit, Werbung auch über Facebook zu betreiben. Eine besonders beliebte Möglichkeit ist es dabei, den sogenannten "Like"-Button zu verwenden, mit dem der Besucher signalisieren kann, dass er das Angebot des Unternehmens gutfindet aber auf seinem Facebook-Account auch gleichzeitig Informationen erhält.
Allerdings bewirkt der Button noch etwas: Es werden Daten übermittelt. Und zwar nicht nur die IP-Adresse, sondern alle Informationen, die der Facebooknutzer bereits bei Facebook angegeben werden - da kann bis zur Schuhgröße alles drin stehen. Bei letzteren Daten handelt es sich aber um solche, die der Nutzer selbst öffentlich gemacht hat. Daten werden allerdings schon dadurch übermittelt, dass der Button auf der Internetseite eingebunden wurde.
Zum Beispiel IP-Adresse des Nutzers, Datum und Zeit des Zugriffs! Sind das personenbezogene Daten, die nur mit Einwilligung des Nutzers verarbeitet werden dürfen? Keiner weiß es genau. Es gibt Befürworter dieser Ansicht, die schon die IP-Adresse als personenbezogenes Datum ansehen - aber auch Gegner, die meinen, dass man mit der IP an sich nicht auf eine konkrete Person schließen kann.
Aber wie soll eine Zustimmung funktionieren ? Soll der Nutzer etwa Name und Anschrift angeben um die Einwilligung zu erklären? Oder reicht ein Häkchen?
Eines wäre allerdings unbedingt zu empfehlen: Den Besucher darauf hinzuweisen, dass Daten über sein Surfverhalten an Facebook übermittelt werden und dass durch das Klicken des Buttons eine Verbindung zu seinem Facebook-Account hergestellt wird, sofern er gerade eingeloggt ist.

