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EuGH: Lego-Stein keine Marke
Eingestellt am 04.10.2010
Der EuGH hat nun endgültig entschieden, dass Lego-Steine nicht als 3D-Marke eintragungsfähig sind (EuGH, Urt. v. 14.09.2010, Az. C-48/09-P)
Bereits 1996 hat Lego den weltberühmten Legostein für Europa als 3D-Marke eintragen lassen um sich die Form des Steins schützen zu lassen. Das Harmonisierungsamt (HABM), das für die Eintragung von EU-Gemeinschaftsmarken zuständig ist, nahm die Eintragung zunächst vor. Dies gefiel der Konkurrenz jedoch nicht. Auf Antrag der Firma Mega-Brands erklärte das HABM die Eintragung für nichtig.
Diese Entscheidung wurde nun vom EuGH bestätigt. Das Unionsrecht stehe der Eintragung jeder Form entgegen, die in ihren wesentlichen Merkmalen ausschließlich aus der Form der Ware bestehe, die für das Erreichen der fraglichen technischen Wirkung technisch kausal und hinreichend sei, selbst wenn diese Wirkung durch andere Formen erreicht werden könne, die die gleiche oder eine andere technische Lösung nutzten.
Nach Ablauf des Patents für die Lego-Steine seien andere Unternehmen von der Verwendung einer solchen technischen Lösung ausgeschlossen.
Nach EU-Recht seien aber technische Lösungen nur für eine begrenzte Dauer schutzfähig, so dass sie danach von allen Wirtschaftsteilnehmern frei verwendet werden können
Ernsthafte Sorgen muß Lego sich aber nicht machen, denn noch nie war das Unternehmen so erfolgreich wie im letzten Jahr. Der Konzern steigerte seinen Gewinn im Jahr 2009 um 63 Prozent auf 296 Millionen Euro.

