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       18.05.2012  23:32 Uhr
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Ebay : Kein Porsche für 5 Euro

Eingestellt am 14.08.2009

Das Höchstgebot für einen fast neuwertigen Porsche stand bei 5,50 EUR, als der Verkäufer - die noch längst nicht abgelaufene Auktion - vorzeitig beendete, weil er das Angebot nochmal überarbeiten wollte. Der Verkäufer stellte das Luxusauto erneut ein und versteigerte es an einen anderen Käufer für knapp 75.000 EUR.

Dies gefiel dem ursprünglichen "Höchstbietenden" nicht. Er verlangte Vertragserfüllung. Als der Verkäufer dies verweigerte, verlangte er Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 75.000 EUR. Diesen Betrag klagte der Bieter schließlich ein und verlor.

 Das LG Koblenz hat mit Urteil vom 18.03.2009, (Az. 10 O 250/08) entschieden, dass die Geltendmachung  rechtsmißbräuchlich ist. Der beklagte Verkäufer hätte nämlich bei ordnungsgemäßer Durchführung und Beendigung der Auktion einen unverhältnismäßig höheren Preis erzielt. Die Auktion sei zudem nur zur Korrektur des Angebots abgebrochen worden. Zu keinem Zeitpunkt bestand die Gefahr, dass es bei einem derart niedrigen Preis bleiben würde.

Gegen die Entscheidung legte der Kläger Berufung ein. Diese nahm er jedoch zurück, nachdem auch das OLG Koblenz die Zurückweisung angekündigt hatte.

Anmerkung: Nicht immer muss es so glimpflich ausgehen. Das Gericht stellte fest, dass ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist und Käufer und Verkäufer hieran gebunden sind. Verweigert der Verkäufer die Herausgabe, so kann er hierauf in Anspruch genommen werden - oder eben auf Schadensersat.z. Bei einem Höchstgebot von immerhin noch sehr günstigen 25.000 EUR wäre der Fall vermutlich anders zu beurteilen gewesen.



 

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