Übersicht: News»
Dieter Bohlen ist Künstler - RTL muss zahlen
Eingestellt am 02.10.2009
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts muss der TV-Sender RTL an die Künstlersozialkasse, die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung für freie Künstler , Beiträge in Höhe von 173.500 Euro zahlen. Die Juroren der RTL-Sendung "Deutschland sucht den Superstar (DSDS)" hatten in den ersten beiden Staffeln Honorare in Höhe von 4 Millionen Euro eingenommen. RTL war er Ansicht, dass die Juroren nicht Künstler, sondern in der Sendung als Experten fungierten. Dieser Meinung schloss sich das Bundessozialgericht nicht an. Die Jury-Mitglieder seien keine Fachjury mit Expertenstatus, sondern wesentlicher Teil des Unterhaltungskonzepts der Sendung. Es komme nicht darauf an, ob die zum Teil ehrverletzenden Äußerungen insbesondere von Dieter Bohlen qualitativ hochwertig seien oder eine gewisse Gestaltungshöhe aufweisen.
Zum Hintergrund: DSDS ist eine der erfolgreichsten Sendungen bei RTL. In einem öffentlichen Casting werden aus ca. 30000 Bewerbern die 10 Besten ausgewählt, die in sogenannten Motto-Shows ihr Können unter Beweis stellen müssen. Das Publikum entscheidet per Televoting, wer der jeweilige Staffelsieger wird.

