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Die Konkurrenz...
... gut dass Ihr Anwalt auch wach ist !
Wettbewerb soll fair bleiben, daher können Sie sich gegen unlauteren Wettbewerb wehren, vor allem wenn Sie bundesweit Handel mit Ihrem Internet-Shop oder bei Ebay betreiben.
Zunächst kann im Wege einer Abmahnung versucht werden, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Falls dies scheitert, können Sie schnelle gerichtliche Hilfe durch eine einstweilige Verfügung oder durch ein Klageverfahren in Anspruch nehmen.
Rechtsanwalt Plöhn ist spezialisiert auf den Gewerblichen Rechtsschutz. Er berät und vertritt ihr Unternehmen in allen wettbewerbsrechtlichen Fragen, besonders wenn es hier Berührungspunkte mit dem Internet gibt.
Sie werden untersützt, wenn Sie Fragen zu Informationpflichten, Urheberrechten, Geschmacksmustern, Gebrauchsmustern oder Marken haben oder aus Schutzrechten Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und/oder Beseitigung oder Löschung geltend machen wollen.
Umgekehrt sollten Sie sich gegen ungerechtfertige Abmahnungen zur Wehr setzen. Jetzt informieren!

